Fachschule für Maschinentechnik
Zielsetzung
Sie ist für Anwärter gedacht, die aus den metallverarbeitenden Berufen kommen. Eine bestimmte Dauer beruflicher Tätigkeit ist zur Aufnahme in die Fachschule Voraussetzung. Diese hängt meist vom letzten Schulzeugnis ab.
Nach erfolgreichem Schulabschluss erwerben Sie neben dem Zeugnis einer "Staatlich geprüften Technikerin" oder des "Staatlich geprüften Techniker" auch die Fachhochschulreife. Außerdem können Sie sich bei zulassungspflichtigen Handwerken in die Handwerksrolle eintragen lassen. Zusätzlich ist eine Qualifizierung zum REFA-Sachbearbeiter und REFA-Prozessorganisator möglich.
Der Schulabschluss qualifiziert Sie zu fachkompetenten Anwendern fachspezifischer Software in der Konstruktion, der Fertigung und Automatisierungs- sowie Steuerungstechnik. Der problem- und projektorientierter Unterricht unterstützt und fördert Ihr analytisches Denken und zielorientiertes Handeln. Dabei erhalten Sie die Gelegenheit, Teamfähigkeit zu erproben und zu erlernen, in Zusammenhängen zu denken sowie technische Lösungen unter funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entwickeln und zu beurteilen. Bei der Anfertigung einer Technikerarbeit lösen Sie in der Regel selbständig ein Problem aus der betrieblichen Praxis und dokumentieren den Lösungsweg in Form einer gebundenen Ausarbeitung. Im Hinblick auf eine spätere berufliche Tätigkeit wird ein breites Einsatzspektrum angestrebt.
Ausführlichere Informationen finden Sie im Schularten-Flyer Fachschule für Maschinentechnik und unter Techniker Verordnungen (im Downloadbereich).
Anmeldeunterlagen
Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich. Anmeldeschluss ist der 1.März.
Wichtige Information zum Ausbildungsbeginn
Sollten Sie nicht bis zum letzten Tag vor Beginn der Fachschulausbildung versicherungspflichtig sein (also arbeiten), vergessen Sie nicht, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld (ALG I) zu beantragen. Ansonsten verlieren Sie ggf. Ihren Anspruch auf ALG I.
Melden Sie sich auf jeden Fall arbeitslos, auch wenn zwischen dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses und dem Beginn Ihrer Weiterbildung nur ein oder zwei Tage liegen. (z.B.: Ende der Beschäftigung = Freitag, 31.08 - Beginn der Weiterbildung = Montag, 03.09.)
Sollten Sie kein ALG I beantragen, werden Sie nach Abschluss der Fachschulausbildung und bei anschließender Arbeitslosigkeit automatisch in HARTZ IV eingestuft. Ihr Anspruch auf ALG I verfällt, weil Sie während der zwei Jahre der Fachschulausbildung nicht versicherungspflichtig waren.
Haben Sie sich jedoch vor Beginn der Fachschulausbildung bereits arbeitslos gemeldet, können Sie den Bezug von ALG I fortsetzen.
Sekretariat
Frau BrennerTel. 0761/201-7947(07:30 Uhr - 12:00 Uhr)Fax 0761/201-7499eMail: brenner.rfgsvn@freiburger-schulen.bwl.de
Ansprechpartner
Saltuk Hündöl
Tel. 0761-201-7975