Fachschule - Meister für Installations- und Heizungstechnik

 

Zielsetzung

Die Meisterschule ist ein eigenständiger Bildungsgang (Vollzeitschule) einer weitergehenden fachlichen Ausbildung im erlernten Beruf. Sie bereitet auf die Teilnahme an der Meisterprüfung vor.
Die Meisterschule baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer einschlägigen Berufserfahrung auf. Das Unterrichtsangebot orientiert sich an den für die Aufgaben des Meisters erforderlichen Qualifikationen, sowie an den Anforderungen der Meisterprüfung. Die an der Meisterschule vermittelte ganzheitliche berufliche Qualifikation entspricht dem Anforderungsprofil von Führungskräften. Diese soll dazu beitragen, nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung, die selbständige Führung eines Betriebs oder die Wahrnehmung einer vergleichbaren Stellung in einem Betrieb zu ermöglichen.

Ausbildungsziel:  Erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Meister für Installations- und Heizungstechnik


Die Meisterprüfungsordnung ist in vier Teile gegliedert:

Teil I:   Meisterprüfungsprojekt, Montage- und Servicearbeiten
 
Teil II:  Sicherheits-, Installations- und Anlagentechnik,
            Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Betriebsorganisation

Teil III: Betriebswirtschaft, Recht und Sozialwesen
 
Teil IV: Jugendliche in der Ausbildung, Berufs- und Arbeitspädagogik

 

Aufnahmevoraussetzungen

•    erfolgreicher Abschluss der gewerblichen Berufsschule
•    Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung und mindestens 1 Jahr Berufspraxis
•    ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
•    über die Zulassung zur Meisterprüfung und Ausnahmen entscheidet die Handwerkskammer Freiburg i. Br.

Voraussetzung für die Durchführung der Bildungsangebote ist eine ausreichende Teilnehmerzahl.
Ist die Zahl der Bewerber größer als die Aufnahmekapazität der Schule, ist ein Auswahlverfahren vorgeschrieben (Techniker Verordnungen, im Downloadbereich).

Hierbei wird besonders auf den § 8 (Auswahlverfahren) Absatz 3 hingewiesen.
(Anrechnung der Berufstätigkeit zur Bewertungszahl)

Weitere Informationen erhalten Sie unter Verordnung Meister SHK (im Downloadbereich). Das Anmeldeformular kann von unserer Homepage http://www.rfgs.de/downloads/anmeldeformulare heruntergeladen werden.

Verordnung Meister SHK

Termine

Anmeldeschluss: 01.Oktober des Vorjahres
Zulassungsbescheid ergeht bis spätestens Ende Oktober des Vorjahres
Die Zulassungszeit verlängert sich, wenn die Aufnahmekapazität der Schule nicht ausgeschöpft ist.
Beginn der Meisterschule: 01. Februar

Bei evtl. Fragen gibt Ihnen Herr Herwerth von der Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule gerne Auskunft.

Sekretariat

 Frau Brenner
Tel. 0761/201-7947
Fax:   0761/201-7298

eMail: brenner.rfgsvn@freiburger-schulen.bwl.de

 


Weiterhin steht Ihnen der Leiter der Meisterschule Dipl.-Ing. Wolfgang Herwerth unter wolfgang.herwerth@rfgs.de für Fragen zur Verfügung.